2,17 Promille - Betrunkener Fahrer kracht auf Verkehrsinsel


Symbolfoto: Pixabay
Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Am vergangenen Montagnachmittag steuerte nach Polizeiangaben ein alkoholisierter 57 Jahre alter Wolfsburger seinen Seat an der Einmündung Laagbergstraße Ecke Martin-Luther-Straße auf eine Verkehrsinsel und fuhr trotz stark beschädigten rechten Vorderreifens einfach weiter.


Aufmerksame Zeugen beobachteten das Verhalten und informierten umgehend per Notruf die Polizei. Wenig später stellte sich heraus, dass der 57-Jährige mit 2,17 Promille erheblich alkoholisiert war. Die Zeugen sahen zuvor, wie der Wolfsburger auf der Laagbergstraße aus Richtung Innenstadt kam und mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit versuchte, in die Martin-Luther-Straße einzubiegen. Hierbei krachte der 57-Jährige gegen den hohen Bordstein der Mittelinsel und fuhr trotz plattem rechten Vorderreifens langsam und holpernd weiter bis zum Parkplatz eines nahen Supermarktes.

Als der Fahrer den fragenden Zeugen zu verstehen gab, es sei alles in Ordnung und prompt in den Supermarkt ging, verständigten die Zeugen lieber die Polizei. Bis zum Eintreffen der Polizeistreife stieg der 57-Jährige erneut in seinen Seat und fuhr in gleicher Weise auf der Sudetenstraße weiter. Als der Fahrer trotz Haltezeichen mit Unterstützung von Blaulicht, Martinshorn, Hupe und Lichthupe sowie Handzeichen der Beamten nicht reagierte, setzten sich die Polizisten kurzerhand mit ihrem Streifenwagen davor. Schon beim Aussteigen schwankte der 57-Jährige in seinem Gang.

Ein Alkoholtest bestätigte sogleich die Vermutung der Einsatzbeamten. Aufgrund der besonders starken Qualmentwicklung am Fahrzeug wurde die Feuerwehr hinzugezogen, die schnell bestätigte, dass das Schleifen des beschädigten Reifens an der Fahrzeugkarosse die Ursache für den enormen Rauch setzte. Der 57-Jährige musste eine Blutprobe abgeben. Des Weiteren wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung unter Alkohol und wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, da eine erste Überprüfung ergab, dass der Fahrer auch keinen Führerschein besitzt.


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