CDU: Jährlich zehn Mio. Euro für Sporthallensanierungen

von Nino Milizia


In Wolfsburgs Turnhallen soll mehr investiert werden. Symbolfoto: Frank Vollmer
In Wolfsburgs Turnhallen soll mehr investiert werden. Symbolfoto: Frank Vollmer | Foto: Frank Vollmer

Wolfsburg. Ein Großteil der vom Geschäftsbereich Sport unterhaltenen 76 Sport-, Mehrzweck- und Gymnastikhallen sowie 22 Funktionsgebäuden ist mittlerweile 30 Jahre und älter und somit dringend sanierungsbedürftig. Laut einer Beschlussvorlage will daher die CDU ab 2019 jährlich zehn Millionen Euro in die Sanierungen investieren.


Insbesondere im energetischen, sanitären und teilweise baukonstruktiven Bereich seien Sanierungsmaßnahmen notwendig. "Die CDU-Fraktion strebt an, ein nachhaltiges System von Ersatzinvestitionen im Sport aufzubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist schon jetzt erkennbar, dass jährlich mindestenszehn Millionen Euro Finanzmittel aufzubringen und umzusetzen sein werden", heißt es in der Begründung der Fraktion.

Diesem Plan steht die Verwaltung jedoch kritisch gegenüber. Personelle Kapazitäten, um ein solches Sanierungsprogramm abzuarbeiten, seien nicht vorhanden. Dennoch will sie im Rahmen der Aufstellung und der Beratung des Haushaltes 2019 Vorschläge zur weiteren Sanierung und Modernisierung der städtischen Sportinfrastruktur erarbeiten. Dabei soll besonderes Augenmerk auf Sporthallen gelegt werden, die statische Mängel an den unsachgemäßen Befestigungsmitteln der Deckenunterkonstruktionen aufweisen.

Verwaltung hält den Antrag nicht für umsetzbar


Mit den vorhandenen personellen Kapazitäten könnten drei Hallen pro Jahr saniert werden. Allerdings würde dies auch bedeuten, dass für die nicht nutzbaren Hallen Kompensationsmöglichkeiten gefunden werden müssten. Nach Ansicht der Verwaltung brächte dies einen zusätzlichen Aufwand von 4,5 Millionen Euro mit sich.

Abschließend heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung: "Die Höhe der tatsächlich einzustellenden Haushaltsmittel zur Sanierung städtischer Sportanlagen sowie zur Durchführung notwendiger Ersatzinvestitionen ist von der tatsächlichen Entwicklung des Haushaltes abhängig. Vor diesem Hintergrund kann dem Antrag in der vorliegenden Form nicht entsprochen werden."


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