Dieselgate: Amerikanisches Gericht genehmigt Vergleich

von Sandra Zecchino


Der nächste Schritt ist geschafft. Foto: Volkswagen Pressefoto
Der nächste Schritt ist geschafft. Foto: Volkswagen Pressefoto | Foto: Volkswagen Pressefoto

Kalifornien/Wolfsburg. In Bezug auf die Dieselaffäre hat Volkswagen in Amerika die nächste Hürde genommen. Wie die Verantwortlichen am gestrigen Mittwoch mitteilten, sprach das Gericht in Kalifornien die finale Genehmigung des 3,0l-TDI-V6-Vergleichs aus. Das ermöglicht es VW nun, seinen Kunden mit betroffenen Fahrzeugen in den USA eine Lösung anzubieten.


„Der heutige Tag markiert den Abschluss einer Reihe an Vereinbarungen, die wir in den Vereinigten Staaten mit dem Ziel geschlossen haben, unser Versprechen gegenüber unseren Kunden, Händlern und der US-amerikanischen Öffentlichkeit zu halten: Wir bringen die Dinge für sie in Ordnung," sagte Hinrich J. Woebcken, Präsident und CEO der Volkswagen Group of America, Inc. „Volkswagens Bekenntnis zu den Vereinigten Staaten ist größer als je zuvor. Auf unserem Weg, ein weltweit führender Anbieter nachhaltiger Mobilität zu werden, spielt dieser Markt eine Schlüsselrolle und wir werden hier auch weiterhin investieren."

Der Vergleich gilt für alle Fahrzeuge mit 3,0l-TDI-V6-Dieselmotoren der Modelljahre 2009 bis 2016, die von den Marken Volkswagen, Audi oder Porsche in den Vereinigten Staaten vermarktet oder verkauft wurden.

Noch stehen die endgültigen Kosten nicht fest


Volkswagen hat zugestimmt, bis zu etwa 1,2 Milliarden US-Dollar an Leistungen im Rahmen des 3,0l-TDI-Vergleichsprogramms zu zahlen. Für die Ermittlung der Zahlen wurde davon ausgegangen, dass alle in Frage kommenden Fahrzeuge der sogenannten ersten Generation zurückgekauft werden. Darunter fallen die Volkswagen Touareg aus den Jahren 2009 bis 2012 und die Audi Q7 aus den gleichen Jahren.

Bei den Fahrzeugen der zweiten Generation wurde für die Ermittlung der Zahlen kalkuliert, dass durch eine Anpassungsmaßnahme die Emissionsnormen eingehalten werden können. Diese Gruppe umfasst die Touareg aus den Modeljahren 2013 bis 2016, die Audi Q7 aus 2013 bis 2015, die Audi A6, A7, A8, A8L und Q5 aus 2014 bis 2016 sowie die Porsche Cayenne Diesel aus den Modeljahren 2013 bis 2016.

Sollte es Volkswagen jedoch nicht gelingen, zeitnah eine Genehmigung für eine Anpassungsmaßnahme zu erhalten, wird das Unternehmen für diese Fahrzeuge ebenfalls einen Rückkauf oder eine Inzahlungnahme im selben Wert beziehungsweise eine Rücknahme des Leasings anbieten.


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