Einzelfallprüfung: Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten

von Sandra Zecchino


Die Straßenverkehrsbehörde muss jeden Einzelfall zur Einführung einer Tempo 30 Zone vor einer Grundschule oder einem Kindergarten sorgfältig prüfen. Symbolbild: Alexander Panknin
Die Straßenverkehrsbehörde muss jeden Einzelfall zur Einführung einer Tempo 30 Zone vor einer Grundschule oder einem Kindergarten sorgfältig prüfen. Symbolbild: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Gifhorn. Die gesetzliche Neuregelung zur Einrichtung von Tempo 30 Zonen vor Kindergärten und Schulen ist im Dezember 2016 in Kraft getreten. Auf Anfrage von regionalHeute.de teilte der Landkreis mit, dass bisher lediglich für eine Grundschule die Umsetzung beschlossen wurde.


Dabei handelt es sich um die Findorff-Grundschule in Neudorf-Platendorf. Nachdem die Gemeinde Sassenburg den entsprechenden Antrag gestellt hatte, wurde dieser nach Auskunft von Dr. Thomas Walter, Erster Kreisrat, von der Polizei und dem Landkreis Gifhorn unterstützt. Die Verkehrszeichen werden in Kürze aufgestellt.

Derzeit werden laut Walter noch zwei weitere Anträge zur Reduzierung auf Tempo 30 überprüft.

Unklare Rechtslage zur Einführung der Tempo-30 Zonen


Wie Walter weiterhin erklärt, müsse die Straßenverkehrsbehörde jeden Einzelfall sorgfältig prüfen.

"Für die praktische Umsetzung dieser neuen Regelung sind noch Abstimmungen hinsichtlich der gesetzlichen Kriterien mit anderen Institutionen wie der Polizeiinspektion Gifhorn und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr notwendig", erkläutert Walter die Einzelprüfung. "Die Konkretisierung der neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung durch neue Verwaltungsvorschriften erfolgte erst Ende Mai 2017, die wiederum unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die einer Klärung bedürfen."


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