Friedhofssatzung sieht Einschränkungen bei Erdbestattungen vor

von Eva Sorembik


Die neue Friedhofssatzung sieht einige Einschränkungen vor. Symbolfoto: Antonia Henker
Die neue Friedhofssatzung sieht einige Einschränkungen vor. Symbolfoto: Antonia Henker | Foto: Antonia Henker

Wolfsburg. Aktuell stehen in den Ortsratssitzungen die Vorberatungen zur Novellierung der Friedhofssatzung auf der Tagesordnung. Diese sieht unter anderen vor, dass auf einigen städtischen Friedhöfen Erdbestattungen künftig nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind.


Um zukünftig eine nachhaltige Friedhofsnutzung auf den bestehenden Friedhofsflächen betreiben zu können, müssen nach neuestem Kenntnisstand die Rahmenbedingungen für die Leichenverwesung auf einigen Friedhöfen verändert werden. Erdbestattungen auf den Friedhöfen in Ehmen, Brunsroder Straße und Mörser Straße, großen Teilen des Friedhofes Fallersleben und auf dem alten Friedhofsteil in Hehlingen sind nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich.

Eine bodenkundlich-hygienischen Grundlagenuntersuchung hatte ergeben, dass tiefgreifende Veränderungen der Bodenstruktur durchgeführt werden müssen. Künftig gelte es auch Besonderheiten bei der Beschaffenheit von Särgen und der Grabverfüllung zu beachten. Außerdem sei es notwendig, die Gestaltung der Grabstellen mit grababdeckenden Platten auf den betroffenen Friedhofsflächen zu untersagen, um Störungen des Verwesungsprozesses durch die damit verbundene, verringerte Sauerstoffzufuhr zu vermeiden.

Als weiteren Schritt zur Entlastung des Friedhofs Fallersleben sieht die neue Friedhofssatzung vor, dass Einwohner der Stadtteile Detmerode und Westhagen in Zukunft nicht in Fallerleben sondern auf dem Nord- oder Waldfriedhof bestattet werden.


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