Gesundheitsamt informiert über schriftliche Vorausverfügungen


Wie regel ich die schriftliche Vorausverfügung? Symbolbild: pixabay
Wie regel ich die schriftliche Vorausverfügung? Symbolbild: pixabay | Foto: pixabay (Public Domain)

Wolfsburg. Das Gesundheitsamt wird am Mittwoch, 3. Mai, 16 Uhr der Vortrag „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und rechtliche Betreuung“ in der Evangelischen Familienbildungsstätte im Haus der Kirche, An der Christuskirche 3a, Wolfsburg anbieten.


Was passiert, wenn man durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können? Wer kümmert sich um die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse? Nur in zwei Fällen dürfen Angehörigen entscheiden oder Erklärungen abgeben: aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder aufgrund einer gerichtlichen Bestellung als Betreuer oder Betreuerin.

Während des Vortrages werden Fragen zu Voraussetzung und Vorgehensweise im Betreuungsverfahren, Vor- und Nachteile der Betreuung und Vorsorgevollmacht erläutert und beantwortet. Die Veranstaltung ist wie immer kostenfrei! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.


mehr News aus Wolfsburg


Themen zu diesem Artikel


Kirche