Heißt das Wolfsburger Theater bald Scharoun-Theater?

von Bernd Dukiewitz


Hier könnte bald der Name von Hans Scharoun stehen. Foto: Magdalena Sydow
Hier könnte bald der Name von Hans Scharoun stehen. Foto: Magdalena Sydow | Foto: Magdalena Sydow

Wolfsburg. Zur Würdigung der Leistungen des Architekten soll das Gebäude Theater Wolfsburg in „Scharoun-Theater Wolfsburg“ umbenannt werden. Die Vorlage liegt dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. Februar zur Beschlussfassung vor.


Das 1973 eröffnete Theater Wolfsburg ist der einzige realisierte Theaterbau des international bedeutenden Architekten Hans Scharoun und in Form und Struktur in Deutschland einzigartig. 1989 wurde das Gebäude durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege in die Liste der Kulturdenkmale der Stadt Wolfsburg aufgenommen.

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Theater Wolfsburg Eröffnung am 05.10.1973 Foto:



Im Rahmen der Sanierung des Theaters erfolgte 2014 die Anerkennung als Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung, so dass Drittmittel von Seiten des Bundes, des Landes und der Stiftung Deutscher Denkmalschutz bewilligt wurden. Der imposante Bau von Hans Scharoun ist neben der nationalen Auszeichnung auch ein bedeutender Teil der Wolfsburger Architekturgeschichte.

Aufsichtsrat des Theater spricht sich für Umbenennung aus


Nach 18-monatiger denkmalgerechter Sanierungsphase wurde das Theater mit einem Festakt im Januar 2016 wiedereröffnet. Das Ziel der Bewahrung des baukulturellen Werts des Hauses unter gleichzeitiger Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des Theaterbetriebs wurde erreicht. Dieses wurde durch die positiven Resonanzen in der allgemeinen Öffentlichkeit, der Fachpresse und den Besucherinnen und Besuchern des Theaters bestätigt.

Der Aufsichtsrat der Theater der Stadt Wolfsburg GmbH hat sich für die Umbenennung ausgesprochen.
Der überwiegende Teil des Nachlasses von Scharoun ist in der Sektion Baukunst der Akademie der Künste, Berlin, archiviert und wird dort verwaltet. Die Zustimmung zur Namensänderung ist angefragt und wird dort in den zuständigen Gremien beraten. Die Umbenennung wird erst vollzogen, wenn die Zustimmung erfolgt und vorliegt.


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