Helmstedt muss die Abwassergebühren neu regeln

von Frederick Becker


Die Fusion der Städte bringt komplizierte Neuregelungen bei den Abwassergebühren mit sich. Symbolfoto: Max Förster
Die Fusion der Städte bringt komplizierte Neuregelungen bei den Abwassergebühren mit sich. Symbolfoto: Max Förster | Foto: Max Förster

Helmstedt. Im Sommer fusionierten Helmstedt und Büddenstedt. Nach der Hochzeit der Städte müssen viele Regelungen neu getroffen werden. Darunter auch die Abwassergebühren. Die städtischen Gremien befassen sich derzeit mit der Angelegenheit.


Helmstedt und Büddenstedt hatten nämlich bisher zwei unterschiedliche Gebührenmodelle, die nun im Rahmen einer Neuordnung zusammengefügt werden müssen.

In Helmstedt wird die Abwasserbeseitigung gänzlich aus Gebühren finanziert. Die Kalkulation und Erhebung der Gebühren erfolgt getrennt für Schmutzwasser (NW) und Niederschlagswasser (NW), wie die Verwaltung mitteilt. In Büddenstedt wird die Abwasserbeseitigung über Gebühren und Kostenerstattungsbeträge für Grundstücksanschlüsse finanziert. Die Gebühren setzen sich aus einer Grund- und einer Zusatzgebühr zusammen. Eine Gebühr für Niederschlagswasser gibt es nicht. Die beiden Getrennten Modell sollen nun zu einer einheitlichenöffentlichen Einrichtung vereinen.

Im kommenden Jahr bleibt noch alles wie es ist


Das ist kein ganz einfaches Unterfangen, es seien, so teilt die Verwaltung mit, umfangreiche vorbereitende Arbeiten nötig, notwendiges Zahlenmaterial liege noch nicht vor. Deshalb könne auch keine Haushaltsplan 2018 für die Abwasserentsorgung erstellt werden. Die Neukalkulation der Gebühren will die Stadt im kommenden Jahr in Angriff nehmen. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz lässt zu, dass die getrennt geführten Gebührensätze bis auf weiteres beibehalten werden. Zum 1. Januar 2019 sollen dann neu errechnet einheitliche Gebührensätze eingeführt werden.


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