Herrenloser Wohnwagen ist nicht ordnungswidrig

von Jan Weber


Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Wohnwagen maximal bis zu zwei Wochen unbewegt an einer Stelle stehen dürfen. Foto: Jan Weber
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Wohnwagen maximal bis zu zwei Wochen unbewegt an einer Stelle stehen dürfen. Foto: Jan Weber | Foto: Jan Weber

Wolfsburg. Seit Monaten steht ein Wohnwagen mit polnischem Kennzeichen auf einem Parkplatz an der Ecke Schulenburgallee/ Hubertusstraße. Der Wohnwagen ist weder bewohnt, noch weiß man, wer der Halter ist. Nichtsdestotrotz wurde er bewegt, sodass bis jetzt noch nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen wurde und somit keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.


Ärgerlich ist, dass das Parkplatzangebot, gerade für Besucher des Heims, dadurch erheblich eingeschränkt wird.

„Der Wohnanhänger ist der Stadt bereits seit längerer Zeit bekannt.", äußert sich Elke Wichmann, Pressereferentin von der Stadt Wolfsburg dazu. Grundsätzlich sehe die Straßenverkehrsordnung vor, dass Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen unbewegt an einer Stelle stehen dürfen. „Der betroffene Wohnanhänger wurde in der Vergangenheit bewegt, wodurch dieser Verstoß nicht gegeben war.", erläutert sie weiterhin. Aktuell werde diese Frist jedoch erneut überwacht. Auf die Frage, warum der Wohnwagen genau an dieser Stelle steht, konnte sie keine Antwort geben, da dieses letztlich nur vom Halter beantwortet werden könne. Soweit die Stadt informiert ist, sei der Wohnwagen unbewohnt.

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