Hundebesitzer müssen 2018 tiefer in die Tasche greifen

von Eva Sorembik


Ab kommenden Jahr müssen auch Hundehalter tiefer in die Tasche greifen. Symbolfoto: Nick Wenkel
Ab kommenden Jahr müssen auch Hundehalter tiefer in die Tasche greifen. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Velpke. Ab kommenden Jahr müssen Hundebesitzer wohl tiefer in die Tasche greifen. Doch sie sind nicht die einzigen, die mehr Steuern zahlen sollen, denn neben der Hundesteuer sollen auch die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuern A und B erhöht werden. Über die entsprechenden Änderungssatzungen soll der Gemeinderat in seiner morgigen Sitzung entscheiden.


Sollten die Mandatsträger morgen grünes Licht für die vorgesehenen Änderungssatzungen geben, so steigtab 1. Januar 2018 der Hebesatz für die Grundsteuer A von derzeit 390 Prozentauf 440Prozent. Der Hebesatzes für die Grundsteuer B soll vonderzeit 390 Prozentauf 490Prozent angehoben werden. Für die Gewerbesteuer ist eine Steigerung des Hebesatzes von derzeit 360 Prozentauf390Prozent vorgesehen.

Für Hundebesitzer bedeutet die geplante Steuererhöhung, dass ab kommenden Jahr für den ersten Hund pro Jahr 70 Euro Hundesteuer fällig werden. Für den Zweithund kommen auf die Hundehalterjährlich 100Euro Steuern zu und für jedenweiteren Hund muss man künftig 180Euro pro Jahr zahlen.

Handelt es sich bei dem Tier um einen sogenannten "gefährlichen Hund" so werdenfür den Ersthund 233 Euro, für den zweiten Hund 350 Euro und für jeden weiteren gefährlichen Hund sogar 466 Euro als Hundesteuer fällig.

Anlass für die Steuererhöhungen ist die Erzielung einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung in der Gemeinde. Zu dieser haben sich die Samtgemeinde Velpke sowie ihre Mitgliedsgemeinden in einer Zielvereinbarung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport verpflichtet.

Lesen Sie dazu auch:


https://regionalhelmstedt.de/velpker-rat-stimmt-bedarfszuweisung-zu/


mehr News aus Wolfsburg


Themen zu diesem Artikel


Tiere Grundsteuer Hund