Im Notfall Bargeld: Jobcenter testet neues Auszahlungsverfahren


Im Notfall gibt es Bargeld an der Supermarktkasse. Symbolfoto: pixabay
Im Notfall gibt es Bargeld an der Supermarktkasse. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Wolfsburg. Um Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bietet das Jobcenter Wolfsburg im Einzelfall Barzahlungen an. Wie das Jobcenter heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, wird nun das Verfahren  für diese „Barauszahlung im Ausnahmefall“ teilweise geändert.


Bisher verfügt das Jobcenter Wolfsburg über einen Kassenautomaten im Empfang des Jobcenters in der Porschestraße 2. Dieser Automat wird allerdings wegen der hohen Betriebsdauer und steigender Störanfälligkeit abgeschaltet und zukünftig durch einen Zahlschein zur Barauszahlung im Einzelhandel ersetzt.


Generell gilt: Arbeitslosengeld wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Kunden und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die meisten Kunden ändert sich nichts. Wer in Notsituationen schnell Bargeld braucht, kann dieses in einem neuen Verfahren aufgrund eines vom Jobcenter ausgestellten Zahlscheins im Einzelhandel bekommen.



Neuer Zahlschein wird ab Juni eingeführt


Das Jobcenter Wolfsburg wird einer von bundesweit neun Standorten sein, an dem das neue Verfahren ab Juni zunächst getestet wird. Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, können dabei einen neutral gehaltenen Zahlschein erhalten. Mit diesem Beleg bekommen sie an den Kassen der beteiligten Einzelhändler die festgelegte Summe ausbezahlt. Der Zahlschein kann bei den Einzelhändlern Rewe, real, Rossmann, Penny, dm und Dr. Eckert eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich und die Einlösung unterliegt nicht den begrenzteren Öffnungszeiten des Jobcenters.


Mit dem Zahlscheinverfahren biete das Jobcenter Wolfsburg weiter eine diskriminierungsfreie Barzahlung an, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf das Jobcenter zu. An den Kassen ist nicht erkennbar, ob es sich um eine Barauszahlung des Jobcenters oder eine Rückzahlung aus einem Onlineeinkauf handelt.


Die Barzahlung kann dann als Vorschuss etwa für die Ersatzbeschaffung einer defekten Waschmaschine oder als Erstattung für Reisekosten zum Bewerbungsgespräch eine schnelle Hilfe garantieren. Das neue Verfahren soll 2018 bundesweit in allen Arbeitsagenturen und Jobcentern eingeführt werden. Dabei werden die Erfahrungen aus den Pilotstandorten wie dem Jobcenter Wolfsburg berücksichtigt.


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