In Wolfsburg sind Ruhezeiten klar definiert


Gibt es sie eigentlich noch? Die gute alte Mittagsruhe? Oder ist Rasen mähen heute auch in der Mittagszeit erlaubt? Symbolfoto: Anke Donner
Gibt es sie eigentlich noch? Die gute alte Mittagsruhe? Oder ist Rasen mähen heute auch in der Mittagszeit erlaubt? Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. Wie sieht es mit der Erholung in unserer Region aus? Gibt es Zeiten, in der Lärm vermieden werden soll oder gar verboten ist? Gibt es Regelungen, die Nachbarschaftsstreits vorbeugen sollen? regionalHeute.de hat für Sie nachgefragt.



Keine einheitliche Regelung zur Mittagsruhe in Niedersachsen




Seit 2006 fällt die Zuständigkeit für den den sogenannten verhaltensbedingten Lärm, zu dem unter anderem auch typische Anlässe für Nachbarschaftsstreitigkeiten gehören, wie zum Beispiel das Rasenmähen, Balkonfeten und der oft zitierte Kinderlärm, aufgrund einer Änderung im Grundgesetz den Bundesländern zu. Niedersachsen hat sich dieser Pflicht erst 2013 angenommen und eine Lärmschutzverordnung auf den Weg gebracht. Für die oft umkämpfte Mittagsruhe kam diese (fast) zu spät – sieben Jahre lang gab es keine rechtliche Grundlage, die zum Beispiel das Rasenmähen in der Mittagszeit zwischen 12 und 15 Uhr verbot. Heute gibt es nur noch wenige Gemeinden, die an der verordneten Mittagsruhe festhalten.



Landesweite Regelungen


Für ganz Niedersachsen gilt in Wohngebieten einheitlich die „32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“, auch bekannt als Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung. Unter Paragraph 7 dieser Verordnung findet man die Regelung zur Verwendung von Geräten und Maschinen im Freien. An Sonn- und Feiertagen dürfen diese gar nicht eingesetzt werden, werktags ist eine Nutzung nurzwischen 7 und 20 Uhrerlaubt. Geräte und Maschinen, die unter diese Verordnung fallen, sind zum Beispiel Rasenmäher, Heckenscheren oder Vertikutierer. Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler unterliegen aufgrund ihrer Lautstärke noch strengeren Richtlinien und dürfen werktags lediglichzwischen 9 und 13 Uhrund15 bis 17 Uhrbetrieben werden, sofern sie nicht über das gemeinschaftliche Umweltzeichen der Verordnung Nr. 1980/2000 verfügen. Neben dem privaten Bereich ist auch der Einsatz von Maschinen auf Baustellen, wie Betonmischer oder Turmkräne, geregelt: Innerhalb von Wohngebieten muss ebenfalls die Ruhezeitzwischen 20 und 7 Uhreingehalten und das Einsatzverbot an Sonn- und Feiertagen beachtet werden. Die meisten Ruhestörungen lassen sich durch ein Gespräch mit dem Verursacher aus der Welt schaffen. Es handelt sich jedoch trotzdem bei einer Ruhestörung um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann, wenn die Ruhe und Erholung Unbeteiligter stark gestört wird.


Neben der allgemein gültigenSonntagsruhe, die an Sonn- und Feiertagen zur Anwendung kommt, gibt es in Niedersachsen dieNachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. Über die Bundesimmissionsschutz-Verordnung hinaus, dürfen Städte und Gemeinden per Ortsrecht weitere Ruhezeiten festlegen. Diese tun das auch sehr variantenreich.



Regelungen für die Stadt Wolfsburg


In Wolfsburg sind als Ruhezeiten dieMittagsruhevon13 bis 15 Uhr,dieAbendruhevon19 bis 22 Uhrund dieNachtruhevon22 bis 7 Uhrzu beachten.



Zusätzliche Regelungen für Mieter


Für Mieter gelten zusätzlich zu den von den Gemeinden und Städten vorgegebenen Ruhezeiten die Vorgaben der durch den Vermieter oder die Hausverwaltung herausgegebenen Hausordnung.




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