Komasaufen: Sieben Jugendliche mussten ins Krankenhaus


Das kann böse Folgen haben: Sieben Jugendliche aus Wolfsburg mussten wegen Alkoholvergiftung ins Krankenhaus. Foto: pa Picture-Alliance
Das kann böse Folgen haben: Sieben Jugendliche aus Wolfsburg mussten wegen Alkoholvergiftung ins Krankenhaus. Foto: pa Picture-Alliance | Foto: pa Picture-Alliance

Wolfsburg. In Wolfsburg erlitten 2016 insgesamt 108 Personen eine Alkoholvergiftung, die zum Klinikaufenthalt führte, zwei mehr als im Jahr zuvor. Bei den unter 18-Jährigen gab es dagegen eine Verringerung: 2016 mussten sieben von ihnen wegen einer Alkoholvergiftung in stationärer Behandlung, 2015 waren es 13.


Das berichtet die Krankenkasse IKK classic, die aktuelle Daten vom niedersächsischen Landesamt für Statistik ausgewertet hat. Insgesamt ist 2016 in Niedersachsen die Anzahl der klinischen Behandlungsfälle wegen übermäßigen Alkoholkonsums mit 11.906 nahezu unverändert geblieben, 2015 waren es 11.910. Bei Jugendlichen gab es landesweit hingegen einen Anstieg von mehr als fünf Prozent zu verzeichnen.1.428 Jugendliche unter 18 Jahren wurden 2016 wegen akuter Alkoholvergiftung stationär im Krankenhaus behandelt, Im Jahr 2015 waren es "nur" 1.351.

„Je früher Jugendliche anfangen Alkohol zu trinken, desto schwerwiegender können gesundheitliche und psychosoziale Folgen sein“, warnt Peter Rupprecht von der IKK classic. „Das liegt unter anderen daran, dass noch nicht vollständig ausgereifte Organe, wie beispielsweise das Gehirn, viel anfälliger für die im Alkohol enthaltenden Giftstoffe sind.“ Eltern sollten deshalb darauf achten, ihren Kindern den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu vermitteln und vorzuleben.




Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nach dem deutschen Jugendschutzgesetz in der Öffentlichkeit überhaupt keinen Alkohol zu sich nehmen, es sei denn, sie sind in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person. Dann sind Bier, Sekt und Wein schon für 14-Jährige gesetzlich erlaubt. Spirituosen und Mixgetränke mit Spirituosen, wie Alkopops, sind generell bis zum 18. Geburtstag verboten.

Was ist erlaubt?


Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nach dem deutschen Jugendschutzgesetz in der Öffentlichkeit überhaupt keinen Alkohol zu sich nehmen, es sei denn, sie sind in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person. Dann sind Bier, Sekt und Wein schon für 14-Jährige gesetzlich erlaubt. Spirituosen und Mixgetränke mit Spirituosen, wie Alkopops, sind generell bis zum 18. Geburtstag verboten.




mehr News aus Wolfsburg