Kranke Bäume müssen gefällt werden


Kurzfristige Baumfällungen mit Sondergenehmigung werden in Wolfsburg notwendig. Eine
artenschutzrechtliche Untersuchung hat vorher stattgefunden. Symbolfoto: Robert Braumann
Kurzfristige Baumfällungen mit Sondergenehmigung werden in Wolfsburg notwendig. Eine artenschutzrechtliche Untersuchung hat vorher stattgefunden. Symbolfoto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann

Wolfsburg. Der Geschäftsbereich Grün wird am Donnerstag den 1. und Freitag den 2.März im Stadtgebiet von Wolfsburg noch drei Bäume fällen. Die Bäume sind nicht mehr standsicher und müssen noch kurzfristig entfernt werden.


Baumfällungen kurz nach dem 28. Februar sind aufgrund einer Sonderregelung in Einzelfällen möglich, da wegen des ausgesprochen kalten Wetters keine neuen Einnistungen in diesen Bereichen zu erwarten sind. Bei allen Bäumen hat die artenschutzrechtliche Untersuchung stattgefunden.

Folgende Bäume sind laut Stadtverwaltung von den Fällungen betroffen:
• Buche am Gesundheitsamt, Durchmesser 54 Zentimeter, hat holzzersetzende Pilze
• Ahorn am Spielplatz große Kley, Durchmesser 17 Zentimeter, stirbt ab
• Kirsche Reislinger Straße, Durchmesser 41 Zentimter, hat Stammfäule

Zur Herstellung der notwendigen Feuerwehrumfahrt auf der Rückseite des Sportzentrums Sandkamp müssen ab Montag, 05. März insgesamt 10 Bäume gefällt werden. Aufgrund der hohen Arbeitsauslastung des für die Baumfällung zuständigen beauftragten Unternehmens u.a. wegen der Beseitigung von Sturmschäden können die Arbeiten erst jetzt durchgeführt werden.


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