Mobilitätsticket: Stadt legt Ausnahmeregelung fest


Für Fahrten vor 8.30 Uhr soll es Ausnahmeregelungen geben. Foto: Eva Sorembik/Archiv
Für Fahrten vor 8.30 Uhr soll es Ausnahmeregelungen geben. Foto: Eva Sorembik/Archiv | Foto: regionalHeute.de

Wolfsburg. Das monatliche Mobilitätsticket ermöglicht jährlich rund 40.000 Menschen bei einem Eigenanteil von je 17 Euro im Monat (Kinder ab 6 Jahren zahlen 11 Euro) Busse im gesamten Stadtgebiet zu nutzen. Die seit 1. April geltende und vom Rat der Stadt beschlossene Einschränkung, wonach mit dem Mobilitätsticket Busfahren nun erst ab 8.30 Uhr möglich ist, habe aber in der Praxis gezeigt, dass damit manche Menschen von erforderlichen Wegen ausgeschlossen werden.


Dies berichtet die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Vor allem Eltern mit Kindergartenkindern oder Auszubildende hätten sich in den letzten Tagen bei Politik und Verwaltung gemeldet. Die vielen guten Anregungen und die damit gezeigte Bewegung rund ums Thema Mobilität hat die Verwaltung aufgegriffen und erforderliche Ausnahmereglungen festgelegt.

Damit auch in Zukunft finanziell nicht so gut gestellte Wolfsburgern einen Zugang zur Mobilität haben und geltend machen können, hat die Verwaltung dazu ein Merkblatt erstellt. "Das Merkblatt soll allen Beteiligten helfen", erläutert Sozialdezernentin Monika Müller. "und daher werden Ausnahmen klar geregelt. Schon bisher gab es dazu individuelle Beratung, mit einem Merkblatt kann aber nun jeder selbst prüfen, ob eine Ausnahmeregelung möglich ist."

Ausnahmeregelungen sollen Härten abmildern


Im Sinne des Ratsbeschlusses soll dabei auch weiterhin gelten, dass Ausnahmen möglich sein sollen, um Härten abzumildern. Zugleich soll aber immer auch geschaut werden, ob nicht Bund oder Land oder andere die Kosten für Fahrten erstatten können und damit das Geld nicht aus dem städtischen Haushalt fließen muss. "Menschen, die vor 8.30 Uhr die Busse nutzen, weil sie beispielsweise an Weiterbildungsmaßnahmen des Jobcenters teilnehmen, können sich die Kosten für die Fahrten zu den Maßnahmen auch vom Jobcenter erstatten lassen." so Monika Müller.

Das so genannte Mobilitätsticket Job erhalten Inhaber einer WolfsburgCard, wenn Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Teilnahme an einer berufs- oder ausbildungsvorbereitenden oder auch schulischen Maßnahme vorliegt. Das Mobilitätsticket Job wird aufgrund entsprechender Nachweise von der Wolfsburger Verkehrsgesellschaft ausgehändigt und gilt auch schon vor 8.30 Uhr.

Ausnahmen für Kita-Fahrten


Auch für die Begleitung von Kindern zur Kita vor 8.30 Uhr wurde eine Lösung gefunden: Wenn ein Nachweis der Kita vorliegt, dass ein fester früher Beginn vorgeschrieben ist und die Einrichtung mehr als zwei Kilometer vom Wohnort entfernt liegt, können Eltern sich 21,50 Euro für Zehner-Streifen vom Sozialamt erstatten lassen. Die Wolfsburger mit Wolfsburgcard, die Fahrkarten benötigen, um zur Arbeit, Ausbildung oder einer darauf vorbereitenden Maßnahme zu kommen oder die ihren Kindern frühkindliche Bildung ermöglichen wollen, sollen selbstverständlich auch vor 8.30 Uhr Busse nutzen können. "Teilhabe muss immer auch Mobilität umfassen, daher sollte auch in Zukunft darauf geschaut werden, dass Busfahren bezahlbar bleibt- gerade auch für diejenigen, die jeden Cent zweimal umdrehen müssen." findet die Sozialdezernentin.

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