MyRight darf inhaftierten US-Manager befragen


MyRight-Anwälte dürfen den US-Manager Oliver Schmidt befragen. Foto: Volkswagen
MyRight-Anwälte dürfen den US-Manager Oliver Schmidt befragen. Foto: Volkswagen | Foto: Volkswagen Pressefoto

Hamburg/Wolfsburg. Das US District Court Eastern District of Michigan hat die von myRight beantragte Befragung des seit dem 7. Januar inhaftierten VW-Managers Oliver Schmidt genehmigt.


Die dazu beauftragten Anwälte sind damit die Ersten, die eine der Schlüsselfiguren des VW-Abgasskandals im Zusammenhang mit einer in Deutschland anhängigen Klage gegen VW vernehmen. Die Befragung im Gefängnis in Detroit findet voraussichtlich Anfang April statt und wird von der US-amerikanischen Starkanzlei Hausfeld koordiniert.

myRight vertritt aktuell weit über 20.000 Kläger in Deutschland gegen den VW Konzern im Rahmen des VW-Abgasskandals. "Zu erwarten sind detaillierte Einblicke in die Betrugsvorgänge bei VW", sagt Jan-Eike Andresen, Jurist und Mitbegründer von myRight. Die Befragung wird von dem US-Anwalt Michael Hausfeld koordiniert, der bereits an der Verhandlung des US-Vergleichs mit VW beteiligt war. "Es liegt im Interesse von Oliver Schmidt, reinen Tisch zu machen", so Hausfeld.

Anwälte erhoffen sich belastende Informationen


Oliver Schmidt war von 2012 bis 2015 leitender Manager des Umwelt- und Ingenieurbüros von VW in den USA. Ihm wird vorgeworfen, eine tragende Rolle bei der Vertuschung gespielt zu haben, indem er bereits 17 Monate vor Bekanntwerden des Abgasskandals führende Manager über die Problematik unterrichtet haben soll. Zudem wird ihm direkte Verantwortung für die Manipulation der Abgaswerte sowie für das Mauern gegenüber den US-Behörden vorgeworfen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 169 Jahre Gefängnisstrafe (regionalHeute.de berichtete).

"Die Befragung wird weitere Beweise liefern, die VW belasten und unsere Klage stützen. Das ermutigt hoffentlich noch viele weitere Geschädigte juristisch gegen VW vorzugehen, bevor ihre Ansprüche verjährt sind", so Andresen. "Über www.my-right.de kann sich zum Beispiel jeder betroffene Verbraucher ohne Kostenrisiko unserer Klage gegen VW anschließen. Wir streben an, die Erkenntnisse der Befragung von Herrn Schmidt in all unseren Verfahren gegen VW zu verwenden."


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