Nach Gesetzesnovelierung: Amnestie für unerlaubten Waffenbesitz


Bis zum 1. Juli 2018 können Waffen straffrei abgegeben werden. Symbolfoto: Alexander Panknin
Bis zum 1. Juli 2018 können Waffen straffrei abgegeben werden. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Wolfsburg. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes sind zum 6. Juli umfangreiche Änderungen in Kraft getreten. Das Waffengesetz sieht unter anderem eine bis zum 1. Juli 2018 befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition vor. Damit soll die Zahl der illegal im Umlauf befindlichen Waffen reduziert werden.


Straffreiheit für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen und Munition gibt es, wenn diese bis zur vorgenannten Frist der zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle überlassen werden. Im Rahmen der Amnestie können auch Geschosse, die in Umsetzung von EU-Recht durch die Änderung der Nr. 1.5.4 der Anlage 2 zum Waffengesetz nun verboten sind, abgegeben werden. Dies betrifft Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern enthalten. Ausgenommen hiervon ist pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient.

Mit dem Gesetz werden auch die Anforderungen an das Sicherheitsniveau bei der Aufbewahrung von Schusswaffen angehoben. Für Altbesitzer gibt es einen Bestandsschutz. Für Rückfragen steht die Untere Waffenbehörde unter Telefon (05361) 28-2467 zur Verfügung.


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