Neues Brandschutzgesetz: Feuerwehrkräfte besser abgesichert

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Regierungsbrandmeister  Jürgen Ehlers spricht mit regionalHeute.de über das neue Brandschutzgesetz. Foto: LFV Niedersachsen e.V.; Alexander Panknin
Regierungsbrandmeister Jürgen Ehlers spricht mit regionalHeute.de über das neue Brandschutzgesetz. Foto: LFV Niedersachsen e.V.; Alexander Panknin | Foto: LFV Niedersachsen e.V.; Alexander Panknin

Region. Das niedersächsische Brandschutzgesetz wird geändert. Das hat die Landesregierung am heutigen Dienstag beschlossen. Das überarbeitete Gesetz soll Feuerwehrkräfte auch bei Gesundheitsschäden im Dienst absichern, die aus medizinischen Gründen eigentlich nicht als Arbeits­unfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden dürfen.


"Das sei ein positives Signal an alle Einsatzkräfte", sagte Innenminister Boris Pistorius. Niedersachsen sieht damit als eines der ersten Länder eine entsprechende gesetzliche Grundlage vor.

Die kommunalen Spitzenverbände, der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen und eine Reihe weiterer Verbände haben im Rahmen einer Verbandsbeteiligung Hinweise und weitere Anregungen abgegeben. Soweit möglich, wurden die Änderungen in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Insgesamt werden bestehende Regelungslücken geschlossen und Klarheit in der Auslegung und in der praktischen Anwendung geschaffen.

So sollen die neuen Regelungen zu Einsatzleitungsbefugnissen des Landes bei außerge­wöhnlichen Brand- und Hilfeleistungseinsätzen sicherstellen, dass zukünftig im Brand- und Hilfeleistungseinsatz „Feuerwehr durch Feuerwehr" geführt wird. Es wird klargestellt, dass Regelungen zur Freistellung für Einsätze, Gutschrift von Arbeitszeiten, Entgeltfortzah­lung und Entschädigungsansprüche auch auf ehrenamtliche Führungskräfte und Funktions­träger in der Kreisfeuerwehr und Führungskräfte des Landes anzuwenden sind. Neben fachgesetz­lichen Regelungen zum Datenschutz soll außerdem die unautori­sierte Weitergabe von Bild- und Tonaufzeichnungen von Einsätzen künftig als Ordnungswid­rigkeit gelten.

Altersgrenze wird angehoben


Geplant ist auch, die Al­tersgrenze für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilli­gen Feuerwehren von derzeit 63 auf 67 Jahre anzuheben. Dem Vorschlag zur Anpassung der Altersgrenze werde von der Mehrheit der Feuerwehren gefolgt, erwartet Pistorius. Dieser Aspekt der Neufassung wurde in allen Teilen des Landes mit unterschiedlichen Vorstellun­gen sehr emotional diskutiert. Mit der jetzt vorgese­henen Regelung ist spätestens mit einem Alter von 67 Jahren das Ende der aktiven Mitglied­schaft in der Einsatzabteilung erreicht. Ein Wechsel in die Alters- und Ehrenabteilung kann auf Wunsch vor Erreichen der Altersgrenze ohne Angabe von Gründen jederzeit erfolgen. Mit der Anhebung der Altersgrenze kommt das Innenministerium insbesondere den Wünschen aus jenen Tei­len Niedersachsens nach, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind.

Das sagt die Feuerwehr in der Region


Auf Anfrage von regionalHeute.de kommentierte Jürgen Ehlers den neuen Gesetzesentwurf. Als Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, Vorsitzender des Braunschweiger Feuerwehrverbandes und Regierungsbrandmeister der Polizeidirektion Braunschweig hat er einen hervorragenden Überblick über die Feuerwehren in der Region:
"Das neue Brandschutzgesetz trägt den Wünschen der Feuerwehren Rechnung, wenn der Landtag bei der Verabschiedung die weitergehenden Anregungen der Verbände berücksichtigt. Eine konkrete Beschreibung von Bedarfsplänen und eine bessere soziale Absicherung, wie dies im Entwurf steht, sind sicherlich erforderlich. Für die Anhebung der Altersgrenze hat sich die Mehrheit der Verbände in einer Umfrage ausgesprochen. Dies gilt es als guter Demokrat zu akzeptieren. Notwendig ist es aber auch in Zukunft, um Feuerwehrmitglieder zu werben und diesen die notwendige Anerkennung zukommen zu lassen. Insofern gibt es neben den Verbesserungen der Gesetzesnovellierung noch genügend zu tun."


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