NPD-Demo: Verwaltungsgericht kippt Verbot der Stadt

von André Ehlers


Vor dem Bankhaus Seeliger will die NPD ihre Kundgebung abhalten. Foto: Nick Wenkel
Vor dem Bankhaus Seeliger will die NPD ihre Kundgebung abhalten. Foto: Nick Wenkel | Foto: Nick Wenkel

Wolfenbüttel/Braunschweig. Die NPD darf morgen, Donnerstag, ihre Kundgebung in der Innenstadt abhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am Abend entschieden. Die Partei hatte dort gegen das Verbot der Stadtverwaltung einen entsprechenden Eilantrag eingereicht. Die Demo soll von 11 bis 14 Uhr vor dem Bankhaus Seeliger stattfinden.


Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig begründet ihre Entscheidung wie folgt:

„Eine Demonstration dürfe zwar bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit untersagt werden. Eine solche Gefahr habe die Stadt Wolfenbüttel – die Antragsgegnerin in dem Gerichtsverfahren – aber nicht belegt. Für den Fall, dass es während der Kundgebung zu Straftaten komme, sei die Polizei gehalten und in der Lage, die Versammlung vor Ort zu unterbinden. Aus dem Motto der NPD-Veranstaltung („Volksgemeinschaft statt Individualismus“) ergäben sich noch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Straftaten zu erwarten sind. Als nicht verbotener Partei stehe der NPD ebenso wie anderen politischen Parteien das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu.

Für ein Demonstrationsverbot reiche auch nicht der Hinweis der Stadt, dass am Ort der Versammlung im Zentrum der Innenstadt mit zahlreichen Passanten zu rechnen und außerdem eine Gegendemonstration mit mehreren 100 Menschen zu erwarten sei; in diesem Fall könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine Gefahrenlage durch aufeinander treffende Versammlungs- und Verkehrsteilnehmer entstehen würde. Diese Einschätzung der Antragsgegnerin, so das Gericht, beruhe lediglich auf Vermutungen ohne konkrete Tatsachengrundlage. Dies reiche nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für ein Versammlungsverbot nicht aus. Insbesondere sei eine Gegendemonstration bislang gegenüber der Stadt nicht angezeigt worden. Sollte es dennoch zu einer Gefahrenlage kommen, dürfe die Stadt im Vorfeld der Demonstration oder die Polizei während der Versammlung die dagegen erforderlichen Maßnahmen treffen.”

Auf Anfrage von regionalHeute.de bestätigte die Verwaltung, dass die Polizei bereits frühzeitig über den Vorgang in Kenntnis gesetzt worden sei.

Aktualisiert 22:18 Uhr:
Mittlerweile haben neben anderen der CDU Stadtverband Wolfenbüttel und DIE LINKE Wolfenbüttel in sozialen Netzwerken zu Gegendemonstrationen aufgerufen.

Aktualisiert 29. Juni, 6.30 Uhr:
Das Wolfenbütteler Bündnis gegen Rechts hat ebenfalls angekündigt, eine Gegen-Demo zu veranstalten. Sie soll ab 10.30 Uhr auf dem Stadtmarkt stattfinden.

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