Polizei stoppt verantwortungslosen Gurtmuffel


Ein besonders verantwortungsloser Familienvater fiel gestern der Polizeistreife in Wolfsburg auf. Symbolfoto: Anke Donner
Ein besonders verantwortungsloser Familienvater fiel gestern der Polizeistreife in Wolfsburg auf. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. Einen absolut verantwortungslosen Autofahrer stoppte die Wolfsburger Polizei am gestrigen Dienstag auf der Heßlinger Straße. Der 32-Jährige war ohne Sicherheitsgut unterwegs. Und das nicht genug: drei seiner Kinder, die mit im Auto saßen, waren ebenfalls nicht vorschriftsmäßig angeschnallt.


Der Wolfsburger war gegen 18.50 Uhr mit seinem grünen VW Golf auf der Heßlinger Straße aus Richtung Nordkopf in Richtung Berliner Ring unterwegs, als einer Polizeistreife auffiel, dass der Fahrer nicht angeschnallt war. In Höhe einer Tankstelle auf dem Berliner Ring konnten die Streife das Fahrzeug stoppen und kontrollieren. Dabei stellten die Beamten fest, dass in dem Auto neben dem Fahrer und dessen Ehefrau noch deren zwei vier Jahre alten Kinder, ein neun Jahre altes und ein dreizehn Jahre altes Kind unterwegs waren. Zwei der Kinder waren gar nicht angeschnallt und tobten im Auto herum, eines saß bei seiner großen Schwester auf dem Schoß und war unter deren Sicherheitsgurt geschlüpft. Geeignete Kindersitze waren nicht vorhanden.

Auf eine Belehrung habe der Familienvater äußerst uneinsichtig reagiert, wie Polizeisprecher Thomas Figge berichtet. Daraufhin hätten die Kollegen vor Ort eine Anzeige gefertigt, die dem 32-Jährigen wohl eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einbringen wird.

Anschnallen nicht vergessen


In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin, dass in Fahrzeugen nicht mehr Personen transportiert werden dürfen, als im Fahrzeugschein zugelassen sind. In der Regel sind dies bei Personenkraftwagen fünf Personen (zwei vorn, drei hinten). Ferner müssen für Kinder geeignete Kindersitze oder Sitzschalen verwendet werden. Letztendlich gilt für alle Personen im Kraftfahrzeug die Anschnallpflicht.


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