Regierung spart beim Elterngeld: Ab April gelten Änderungen

Mit den Einsparung soll die Finanzierung des Bundeshaushalts 2024 gewährleistet werden.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Deutschland. Mit dem Elterngeld will der Staat Familien unterstützen. Es soll fehlendes Einkommen auffangen, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Doch der aktuelle Sparzwang macht auch hier nicht Halt. Ab nächsten Monat gelten hier Änderungen. Dann sinkt der Kreis der Berechtigten bei Neugeborenen. Darauf weist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Internetseite hin.



Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studenten und Hausfrauen beziehungsweise Hausmänner. An den bereits laufenden Unterstützungen ändert sich auch nichts.

Einkommensgrenze sinkt


Ab dem 1. April wird bei neugeborenen Kindern allerdings der Kreis der berechtigten Eltern kleiner. Die sogenannte Einkommensgrenze sinkt. Sind aktuell noch alle Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 300.000 Euro berechtigt, Elterngeld zu bekommen, so liegt die Grenze ab kommenden Monat bei 200.000 Euro. Diese gilt auch für Alleinerzieher (bisher 250.000 Euro). Im kommenden Jahr, ab dem 1. April 2025, sinkt die Grenze erneut auf dann 175.000 Euro.

Auch die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wird für Geburten ab dem 1. April neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Ausnahmen und weitere Details finden Sie hier.

Der größte Einzelposten im Haushalt


Mit den Einsparung soll die Finanzierung des Bundeshaushalts 2024 gewährleistet werden. Die strikten Sparvorgaben würden auch für das Bundesfamilienministerium gelten. Das Elterngeld sei der größte Einzelposten im Haushalt des Ministeriums. Um die Vorgaben des Bundesfinanzministers und des Bundeskanzlers zu erfüllen, werde die Zahl der Anspruchsberechtigten entsprechend verringert.


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