Salzgitter: Angeblicher Vergewaltiger wird freigesprochen

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger bei der Verhandlung. Foto: Rudolf Karliczek
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger bei der Verhandlung. Foto: Rudolf Karliczek | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Am heutigen Mittwoch fand der zweite und abschließende Verhandlungstag in einem Vergewaltigungsprozess statt. Dem angeklagten Manuel B. wurde vorgeworfen 2013 seine junge Partnerin zum Sex genötigt zu haben. Während der Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde die Anklage jedoch fallengelassen, die Nebenklägerin verstrickte sich in Widersprüche.


Dem Angeklagten wurde zu Last gelegt, seine damalige Partnerin im Mai 2013 vergewaltigt zu haben. Erst zwei Jahre später hatte diese die Tat zur Anzeige gebracht.

Ihre Aussage bei der Polizei deckte sich allerdings nicht mit Ihren Äußerungen vor Gericht. Am ersten Verhandlungstag erschien die vermeintlich Geschädigte und Nebenklägerin nicht vor Gericht, da diese verzogen war und somit durch die beorderten Polizeibeamten nicht aufgefunden werden konnte. Auch am heutigen Tag musste man die junge Frau erst wecken und persönlich zu ihrem Termin bitten.

Nicht glaubwürdig


Während der Verhandlung verstrickte sich dieheute 18-jährige Frauimmer mehr in ihren Aussagen und konnte letztlich kein glaubhaftes Bild des Tathergangs geben. Auch eine angebliche Zeugin rückte vor Gericht von ihrer Aussage ab, sie sei zu ihren Äußerungen gezwungen worden.

Auch der Umstand, dass die Nebenklägerin nach der Tat noch mehrfach in einer Beziehung mit dem Angeklagten befunden hatte, ließ das Gericht an ihren Anschuldigungen zweifeln. Es war sogar von einer Verlobung die Rede, die erst nach der vermeintlichen Tat eingegangen worden sei.

Zeugenaussagen zeichneten auch weiter ein fragwürdiges Bild. Sei die18-Jährige Nebenklägerin doch bereits als manipulativ auffällig geworden und habe auf Facebook nach der Trennung Hetze gegen den Angeklagten betrieben.

Das Resultat: Manuel B. wurdefreigesprochen. Die Kosten für die Verhandlung fallen zur Lasten der Staatskasse.


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