Schnee-Räumpflicht: Bußgeld droht bei Unterlassung!

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Schneefall - Achtung vor Glätte! Foto: Robert Braumann
Schneefall - Achtung vor Glätte! Foto: Robert Braumann

Region. Es liegt Schnee! Der Blick aus dem Fenster hätte zu Weihnachten sicher für Freude gesorgt. Heute, für viele der erste Arbeitstag, heißt dies früher aufstehen. Die Gehwege müssen geräumt werden!


Wie jedes Jahr setzt der Schnee ganz plötzlich ein. Die Überraschung, meist nach dem ersten müden Blick aus dem Fenster. Doch Vorsicht:

Die Verwaltungen der Städte und Kreise teilen mit, dass die jeweiligen Grundstückseigentümer in der Pflicht stehen, die angrenzenden Gehwege zu reinigen und insbesondere auch Schnee und Eis aus den Gossen zu beseitigen. Das heißt, wenn was passiert, dann haftet der Eigentümer. Ebenfalls kann ein Bußgeld verhängt werden!

Dies erstreckt sich, je nach Mietvertrag, auch auf Mieter in einem Haus. Daher sollte man am besten rechtzeitig seinen Vertrag prüfen. Aber auch ohne vertragliche Pflicht, es gehört zum verantwortlichen Miteinander, wenn man den Schnee nicht einfach ignoriert. Eine kurze Mitteilung bei den Verantwortlichen hilft Schlimmeres zu vermeiden.


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