Stadt stellte finanzwirtschaftlichen Rahmenplan 2018 vor


Die finanziellen Planungen für 2018 waren gestern Thema im Ausschuss. Symbolfoto: Marc Angerstein
Die finanziellen Planungen für 2018 waren gestern Thema im Ausschuss. Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Wolfsburg. Mit dem finanzwirtschaftlichen Rahmenplan zum Haushalt 2018 beschäftigte sich am gestrigen Donnerstagbend der Ausschuss für Finanzen, Controlling und Haushaltskonsolidierung. Der Rahmen sieht im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf von maximal 50 Millionen Euro vor. Der Etat 2018 wird erneut erheblich defizitär sein.


"Dies verkleinert auch die Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die Stadt Wolfsburg. Im Haushalt 2017 ist für das Haushaltsjahr 2018 in der mittelfristigen Finanzplanung ein Fehlbedarf von rund 69 Millionen Euro vorgesehen gewesen. Dieser wird mit nunmehr 50 Millionen Euro deutlich unterschritten, ohne dass sich an der grundsätzlichen Problematik etwas ändert", teilte die Pressestelle gestern Abend mit.

Der in der mittelfristigen Finanzplanung für 2018 vorgesehene, gegenüber 2017 deutlich erhöhte, Gewerbesteueransatz sei unter realistischer Betrachtung um 15 Millionen Euro auf 135 Millionen Euro zu verringern. Dies bedeutet immerhin noch eine Erhöhung um etwa 20 Millionen Euro gegenüber dem Planansatz 2017. Des Weiteren sei zu berücksichtigen, dass in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2018 eine Ausschüttung bei den Beteiligungen in Höhe von fünf Millionen Euro geplant war, die aufgrund der Entwicklungen nicht eintreten werde.

Unter Berücksichtigung dieser beiden Aspekte wäre das Defizit gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung auf rund 89 Millionen Euro angestiegen. Insgesamt betrachtet, sind Konsolidierungsbeiträge in einer Größenordnung von etwa 40 Millionen Euro erforderlich, um eine Reduzierung auf einen Fehlbedarf von 50 Millionen Euro zu erreichen. Diese Größenordnung lässt sich nicht nur durch Einsparungen erwirtschaften, erforderlich sind auch Mehrerträge.

140 Millionen Euro Personalkosten


Der Personalaufwand soll auf insgesamt 140 Millionen Euro gedeckelt werden. Diese Personalkosten beinhalten dann auch notwendige Mehrstellen für die neuen Einrichtungen in der Kindertagesbetreuung. Dies waren im laufenden Jahr 2017 immerhin 100 Stellen, von denen mittlerweile auch 80 besetzt sind, um den Betrieb der neuen Kindertagesstätten zu ermöglichen.

Der Mittelansatz für Einzelmaßnahmen der großen Bauunterhaltung soll zukünftig jährlich neun Millionen Euro betragen und orientiert sich an der tatsächlichen Abarbeitungsgröße in den vergangenen Jahren. Darüber hinaus bedarf es als weiteren Konsolidierungsbeitrag ordentlicher Mehrerträge. Die Verwaltung ist für den finanzwirtschaftlichen Rahmenbeschluss von einem ordentlichen Mehrertrag in einer Größenordnung von 20 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2018 ausgegangen. Dies soll durch die Veräußerung von Vermögen einer städtischen Beteiligung erzielt werden.

Im Haushaltsjahr 2018 müssten aller Voraussicht nach Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden. Insgesamt müssten daher im Ergebnishaushalt weitere intensive Konsolidierungsanstrengungen unternommen werden.

Stadt will Investitionen deckeln


Die Stadt Wolfsburg braucht auch in künftigen Jahren weitere Reduzierungen auf der Ausgabenseite und Einnahmeerhöhungen, wo die Möglichkeit gegeben ist. Trotzdem wird es auch Mehrausgaben, zum Beispiel zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung, geben. Es kommen noch weitere Herausforderungen, wie beispielsweise aus dem Bundesteilhabegesetz, auf die Stadt Wolfsburg zu, die zur Umsetzung ebenfalls mehr Personal erfordern.

Im finanzwirtschaftlichen Rahmenbeschluss für das Haushaltsjahr 2018 ist eine deutliche Reduzierung des Investitionsvolumens auf maximal 80 Millionen Euro vorgesehen. Hier ist ebenfalls eine Anpassung auf die tatsächliche Abarbeitungsgröße in vorausgegangenen Haushaltsjahren erfolgt. Investitionen können nur erfolgen, wenn sie zwingend notwendig sind. Das Investitionsprogramm umfasst überwiegend Fortsetzungsmaßnahmen, aber nach wie vor auch zwingende Maßnahmen aus den Bereichen Kindertagesbetreuung, Bildung sowie sonstige Maßnahmen zur künftigen Entwicklung der Stadt Wolfsburg in den Bereichen Wohnen und Digitalisierung.

Die Investitionen müssen im Haushaltsjahr 2018 aller Voraussicht nach ebenfalls über Investitionskredite finanziert werden. Damit fallen Zinsen und Tilgung an, die neben den ohnehin zu berücksichtigenden Folgekosten aus Investitionen, den Ergebnishaushalt zusätzlich belasten. Die Stadt muss daher auch Investitionen reduzieren und mit Prioritätensetzung auf das Notwendige und Machbare für die Zukunftsgestaltung der Stadt begrenzen.


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