Stadt sucht Schöffen für das Jugendgericht


Gesucht werden in Wolfsburg insgesamt 22 Frauen und 23 Männer, die am Amtsgericht Wolfsburg und am Landgericht Braunschweig als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Symbolfoto: Magdalena Sydow
Gesucht werden in Wolfsburg insgesamt 22 Frauen und 23 Männer, die am Amtsgericht Wolfsburg und am Landgericht Braunschweig als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Symbolfoto: Magdalena Sydow | Foto: Magdalena Sydow

Wolfsburg. Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit wieder Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt. Schöffen sind "ehrenamtliche Richter", die im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken. Das teilt die Stadt Wolfsburg mit.


Durch Beteiligung von Schöffen in Gerichtsverfahren soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden. Sie sind ein sichtbarer Ausdruck der Volkssouveränität und sollen zu einer Qualitätssicherung der Rechtsprechung beitragen und ein Instrument zur Rechtserziehung des Volkes darstellen. Die Beteiligung von Schöffen ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates, da sie ein Bindeglied zwischen Staat und Bürger schaffen. Dementsprechend erfüllt der Schöffe eine verantwortungsvolle Aufgabe.

22 Frauen und 23 Männer gesucht


Gesucht werden in Wolfsburg insgesamt 22 Frauen und 23 Männer, die am Amtsgericht Wolfsburg und am Landgericht Braunschweig als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht dabei grundsätzlich mindestens doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschöffen benötigt werden. In der zweiten Jahreshälfte werden aus diesen Vorschlägen die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gewählt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Wolfsburg wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die für die Tätigkeit von Jugendschöffen notwendig sind. Jugendschöffen müssen sich unter anderem in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Weitere Informationen zum Schöffenamt bietet die Internetseite www.wolfsburg.de/schoeffen.

Kontakt


Interessierte Menschen werden gebeten, sich bis zum 29. März im Geschäftsbereich Jugend online, telefonisch, per E-Mail, persönlich oder per Brief zu bewerben. Nach der Bewerbung erhalten die Interessenten einen Fragebogen, mit dem die notwendigen Daten abgefragt werden. Das Formular ist auch auf der Internetseite der Stadt Wolfsburg unter www.wolfsburg.de/schoeffen zu finden. Ansprechpartnerin im Geschäftsbereich Jugend der Stadt Wolfsburg ist Sandra Sehm, Tel. (05361) 28 2543, Rathaus D Zimmer 312, Pestalozziallee 1a, 38440 Wolfsburg. E-Mails können an jugendschoeffenwahl@stadt.wolfsburg.de geschickt werden.


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