Unzumutbare Härte: Kritik an Kostenbeteiligung für Straßenbau

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Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Helmstedt. „Wer soll in Zukunft zahlen, wenn eine Straße in Helmstedt grunderneuert werden muss?“ Diese Frage stand im Mittelpunkt des Gespräches, das die Helmstedter SPD-Ratsfraktion mit Herbert Rohm, dem Vorsitzenden der Bürgeraktion Alt-Helmstedt, führte.


Aufgabe des Bürgervereins sei es, so Herbert Rohm, sich um die Pflege des Stadtbildes zu kümmern. Doch auch die Straßen in Helmstedt seien ein ganz wesentlicher Teil dieses Stadtbildes. Ihn erfülle mit großer Sorge, dass sich immer mehr Straßen in einem Zustand befänden, der nicht länger hinnehmbar sei. Bei einer erforderlichden Sanierung müsse man zwei Finanzierungsarten unterscheiden: Bloße Unterhaltungsmaßnahmen – dazu gehöre auch das Erneuern der obersten Verschleißdecke – würden aus dem Haushalt der Stadt bezahlt. Ein großes Problem sieht Rohm jedoch bei einer notwendigen Grunderneuerung von Straßen. Hier seien es die Anlieger, die nach gültiger Satzung bis zu 70Prozent der Kosten aufbringen müssten.

Vier- oder fünfstellige Kosten


So sei es durchaus möglich, dass für die betroffenen Grundstückseigentümer leicht Forderungen in vier- oder gar fünfstelliger Höhe anfallen würden. Herbert Rohm wies darauf hin, dass diese Regelung zu unzumutbaren Härten führen könnte: „Denn wenn ein Rentnerehepaar keine 20.000 Euro hat und von der Bank keinen Kredit erhält, bleibt ihnen nur übrig, ihr Haus zu verkaufen.“ Er könne gut verstehen, dass es in vielen Kommunen ganz massiven Widerstand gegen diese Regelung geben würde.

Gebietsumlage eine Alternative?


SPD-Vorsitzender Uwe Strümpel stimmte Rohm zu und erklärte, dass dessen Bedenken auch von der SPD-Fraktion geteilt würden. Strümpel wies darauf hin, dass es in Niedersachsen seit April 2017 die Möglichkeit gäbe, durch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge eine zu starke Einzelbelastung zu vermeiden. Dabei würden die Kosten der in einem Jahr durchgeführten Baumaßnahmen auf alle Grundstücke eines bestimmten Gebietes verteilt. Dadurch fiele die Beitragsbelastung eines Einzelnen deutlich moderater aus und würde sich nur im zwei- oder dreistelligen Bereich bewegen.

Wurde eine erneute Prüfung versäumt?


Auf die Möglichkeit dieser rechtlichen Veränderung habe Strümpel bereits hingewiesen, als 2015 die jetzige Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wurde. In diesen Beschluss sei deshalb auf Antrag der SPD-Fraktion der verpflichtende Auftrag für die Stadtverwaltung aufgenommen worden, im Jahre 2017 die Satzung erneut zur Prüfung vorzulegen. Dies habe der Bürgermeister leider versäumt. Deshalb würde sich jetzt die SPD-Fraktion in einem erneuten Antrag für eine bürgerfreundliche Lösung dieses schwierigen Problems einsetzen. „Es kann nicht sein, dass wenige für eine Straße bezahlen, die dann aber viele benutzen“, fasste Strümpel die Diskussion zusammen.


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