Verwaltungsgericht Braunschweig hebt Passentzug auf

von Julian Bergmeier


Vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht wurde heute der Fall zweier Wolfsburger verhandelt, die auf die Rückgabe ihrer Pässe geklagt hatten. Foto: Julian Bergmeier
Vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht wurde heute der Fall zweier Wolfsburger verhandelt, die auf die Rückgabe ihrer Pässe geklagt hatten. Foto: Julian Bergmeier | Foto: Julian Bergmeier

Wolfsburg. Im Dezember 2016 hatte die Stadt Wolfsburg zwei mutmaßlichen IS-Sympathisanten die Reisepässe entzogen, um eine mögliche Ausreise zu verhindern. Die beiden Männer klagten dagegen. Heute wurde der Fall vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig verhandelt.


Als „sehr dünn“ bezeichnete der vorsitzende Richter die Beweislage, welche eine weitere Einbehaltung der Pässe der beiden Wolfsburger gerechtfertigt hätte. Auch Hans-Eberhardt Schultz, Anwalt der beiden Kläger und spezialisiert auf Menschenrechte, nannte die Begründungen, welche letztlich zum Passentzug seiner Mandanten geführt hatte, als "zu vage", "heiße Luft" und eine "Verletzung der Religionsausübungsfreiheit".


Zwar kam das Gericht zu dem Schluss, dass die beiden 25 und 27 Jahre alten Männer aus Wolfsburg innerhalb der letzten drei Jahre wohl Kontakt zu Personen der salafistischen Szene gehabt hätten, sie selbst aber nicht zweifelsfrei als Teil dieser auszumachen seien. Auch sah es die Kammer als nicht erkennbar an, dass die Kläger in Zukunft vorhätten auszureisen, um sich dem Kampf des Islamischen Staates (IS) anzuschließen. "Insgesamt zu wenig, um einen solch schwerwiegenden Grundrechtseingriff wie den Entzug des Reisepasses weiterhin zu rechtfertigen", urteilte der vorsitzende Richter.


Die Möglichkeit einer Berufung ließ das Gericht nicht zu.





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