VW droht weitere Klagewelle

von Bernd Dukiewitz


20.000 Klagen sind bereits verifiziert. Es könnten aber noch mehr werden. Foto: Volkswagen
20.000 Klagen sind bereits verifiziert. Es könnten aber noch mehr werden. Foto: Volkswagen | Foto: Volkswagen Pressefoto

Wolfsburg. Volkswagen kommt einfach nicht zur Ruhe. Während der Streit zwischen dem ehemaligen Führungspersonal die Medien beherrschte, braute sich im Hintergrund das nächste Gewitter zusammen. Rund 20.000 Klagen drohen dem Autobauer durch "MyRight".


Nach wie vor verlangt myRight vom Konzern, den Musterklägern in Braunschweig und München den Kaufpreis zu erstatten. Doch diesmal gibt es bei der Klage in München eine Besonderheit: Die myRight-Vertragsanwälte von Hausfeld beantragen gleichzeitig die Vernehmung des VW-Spitzenmanagers Oliver Schmitt in den USA.

Gut informiert über den Abgasskandal, soll der Manager bei der Vertuschung eine Schlüsselrolle gespielt haben. Seitens des Konzerns wird intensiv mit dem amerikanischen Justizministerium um einen strafrechtlichen Vergleich verhandelt. Eine Beilegung des Verfahrens könnte durch eine Strafzahlung von 2 Milliarden Dollar erwirkt werden.

„Mit unserer Klage wollen wir die Erkenntnismöglichkeiten in den USA mit dem deutschen Prozessrecht verbinden“, sagt Jan-Eike Andresen, Jurist und Mitgründer von myRight. „Auch im deutschen Recht liegt der Schlüssel für Schadensersatz von VW in der Frage, wer wann was im Management des Weltkonzerns über den Abgasskandal wusste. Wir gehen davon aus, dass Oliver Schmidt jetzt, nach seiner Festnahme, kooperativ bei der Aufklärung mitwirken wird und Auskunft darüber gibt, wer im VW-Vorstand unmittelbar schon vor August 2015 über den Abgasbetrug Bescheid wusste. Sollte die Befragung von Oliver Schmidt den Verdacht bestätigen, dass der VW-Vorstand schon vor August 2015 über den Abgasbetrug Kenntnis hatte, dürfte das nicht nur die Klagen von myRight stützen, sondern auch die Aktionärsklagen gegen Volkswagen in Milliardenhöhe stärken“, so Andresen.

Das Hauptargument der Klage stützt sich darauf, dass VW mit der Abgasmanipulationssoftware ausgerüstete Fahrzeuge ohne gültige Zulassung verkauft hat und deshalb die betroffenen Käufer eines VW-Diesels entschädigen muss.


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