Windkraftanlagen in Ehmen: PUG beharrt auf Höhenbegrenzung

von Eva Sorembik


Die PUG-Fraktion befürchtet, dass die Aussetzung der Höhenbegrenzung bei den Windkraftanlagen zu Nachteilen für den Ort führt. Symbolfoto: pixabay
Die PUG-Fraktion befürchtet, dass die Aussetzung der Höhenbegrenzung bei den Windkraftanlagen zu Nachteilen für den Ort führt. Symbolfoto: pixabay

Wolfsburg. Wenn es nach der PUG-Fraktion im Ortsrat Ehmen/Mörse geht, soll an der Höhenbegrenzung von Windkraftanlagen auf 100 Metern nicht gerüttelt werden. Dies geht aus einem Antrag der PUG hervor, der unter anderem morgen auf der Tagesordnung der Ortsratssitzung auf der Tagesordnung steht.


Seit rundeinem Jahr ist die Änderungdes "Flächennutzungsplan 2020plus" Thema in den politischen Gremien.Mit der Änderung soll diebisherige Höhenbegrenzung von Windkraftanlagen auf eine Höhe von 100 Meternauf der „Sonderbaufläche für Windenergienutzung“ bei Ehmen aus den Regelungen der Flächennutzungsplans herausgenommen werden. Hintergrund hierfür ist, wie die Verwaltung in der Ratvorlage darlegt, dass die „Windkraft Ehmen GbR“ beabsichtige, im Rahmen des Repowerings ihre drei auf dem Standort Ehmen stehenden Windenergieanlagenzurückzubauen und durch eine Anlage der Leistungsklasse 3 Megawatt mit einer Gesamthöhe von 207 Meternzu ersetzen.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres lag die Ratvorlage auf dem Tisch des Ortsrates. Nach Beratungen im Ortsrat habe mandie Vorlage zurückgehalten, um die Ergebnisse zum Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutzrecht mit artenschutzrechtlicher Prüfung noch einarbeiten zu können, heißt es in der aktuellen Vorlage. Darüber hinaus seiennoch weitere offene Fragen wie Auswirkungen des Infraschalls auf die menschliche Gesundheit, mögliche „optisch bedrängende Wirkung“, „Schattenwurf“, „Lärmschutz“, und Erfordernisse der Aufhebung der Höhenbegrenzung zu klärengewesen.

PUG befürchtet Nachteile für den Ort


Genau diese Argumente führt nun auch die PUG in ihrem Antrag, es bei der Höhenbegrenzung von 100 Metern zu belassen, an. Bei einer geplanten Veränderung der Höhenbegrenzung würde im Winter für weite Teile des alten Ortskerns von Ehmen Schlagschatten entstehen. Der mit dem Schlagschatten einhergehende Stroboskopeffekt schadeauf Dauer Mensch und Tier, lautet eine der vonder PUG zu Sprache gebrachten Befürchtungen. Gleichzeitig würdendie Vermarktungschancen für das noch zu entwickelnde Baugebiet Ehmen-West sinken. Sogar Teile des Neubaugebiets in Sülfeld wären betroffen.

Weiter heißt es in dem Antrag der PUG, dass der mit der Rotation von Windkraftanlagen einhergehende Infraschall noch nicht ausreichend untersucht sei. Dies habe zur Folge, dass in anderen Ländern, beispielsweise in Dänemark Windkraftanlagen auf dem Land zur Zeit nicht weiterausgebaut werden. Ferner verweist die PUG zu Begründung ihrer Bedenken darauf, dass eine Aussetzung der Höhenbegrenzung eine Bedrohung für den Lebensraum der in der Gemarktung Ehmen lebenden Rotmilane darstelle.


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