WolfsburgCard: Stadt strebt zeitliche Begrenzung an


Die Stadt Wolfsburg will lieber eine zeitliche Begrenzung für die WolfsburgCard anstatt die Preise zu erhöhen. Symbolfoto: Magdalena Sydow
Die Stadt Wolfsburg will lieber eine zeitliche Begrenzung für die WolfsburgCard anstatt die Preise zu erhöhen. Symbolfoto: Magdalena Sydow | Foto: Magdalena Sydow

Wolfsburg. Seit Juli 2009 bietet die Wolfsburger Verkehrsgesellschaft auf Beschluss des Rates für Inhaber der WolfsburgCard ein Mobilitätsticket an. Dieses verbilligte Monatsticket berechtigt zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Bereits aus dem letzten Jahr resultiert das Vorhaben, den Eigenanteil für Erwachsene um 3 Euro zu erhöhen. Die Stadt Wolfsburg schlägt nun vor, stattdessen eine zeitliche Begrenzung einzuführen


Von der Preiserhöhung nimmt die Verwaltung nun Abstand, weil in 2019 die bisherige auf fünf Jahre begrenzte Regelung ausläuft und ohnehin eine Neuausrichtung ansteht. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, die im Jahr 2014 aufgehobene tägliche Zeitbeschränkung zum 1. April wieder einzuführen. Das Mobilitätsticket für Inhaberinnen und Inhaber der WolfsburgCard gilt dann für Erwachsene erst ab 8.30 Uhr morgens. Für Inhaberinnen und Inhaber des Mobilitätstickets, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und im Rahmen dieser Erwerbstätigkeit auf die Nutzung des Mobilitätstickets vor 8.30 Uhr morgens angewiesen sind, wird auf Antrag eine Ausnahme ermöglicht.

Keine Zeitbegrenzung, dafür mehr Nutzer


Der Wegfall der ursprünglich beschlossenen 9 Uhr-Grenze im Jahr 2014 hat zu einem hohen Anstieg der Nutzerzahlen geführt. Während im Jahr 2010 etwa 15.000 Mobilitätstickets ausgegeben wurden, liegt diese Zahl im Jahr 2017 bereits bei 40.000 Tickets. Der Zuschuss aus städtischen Mitteln an die WVG betrug im Jahr 2017 etwa 730.000 Euro. Aufgrund der bisherigen Entwicklung ist im Jahr 2018 von einem Gesamtzuschuss in Höhe von etwa 800.000 Euro auszugehen. Ohne eine zeitliche Beschränkung werden die Mobilitätstickets jedoch auch von Personen genutzt, die zum Beispiel an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters teilnehmen und diese Kosten vom Maßnahmenträger aus Bundesmitteln erstattet bekommen könnten. Für Schülerinnen und Schüler werden die Fahrtkosten wiederum im Rahmen der Regelungen zur Schülerbeförderung erstattet. Mit den getroffenen Ausnahmeregelungen wird sichergestellt, dass die Wiedereinführung einer zeitlichen Beschränkung nicht zu sozialen Härten bei Berufstätigen mit kleinen Einkommen führt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch die vorgeschlagene Neuregelung jährlich 5.000 Mobilitätstickets weniger ausgegeben werden. Perspektivisch kann eine Lösung für das Mobilitätsticket in einer gemeinsamen Lösung in der Region liegen.


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