Zeitliche Begrenzung für Mobilitätsticket kommt

von Eva Sorembik


Künftig gilt das Mobilitätsticket wieder erst ab 8.30 Uhr. Foto: Magdalena Sydow/Eva Sorembik
Künftig gilt das Mobilitätsticket wieder erst ab 8.30 Uhr. Foto: Magdalena Sydow/Eva Sorembik | Foto: regionalHeute.de

Wolfsburg. Seitdem das Mobilitätsticket den Inhabern der WolfsburgCard eine zeitlich unbegrenzte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ermöglicht, erfreut sich das Angebot großer Beliebtheit. Dies sorgt auch für steigende Zuschusskosten für die Stadt. Um diese zu senken, hat der Rat nun die Wiedereinführung einer zeitlichen Begrenzung beschlossen.


Mit einer klaren Mehrheit hat sich das Gremium in der jüngsten Sitzung am vergangenen Donnerstag dafür ausgesprochen, dass das Mobilitätsticket künftig erst für Fahrten ab 8.30 Uhr gelten solle.

Hintergrund für die Änderung der Geltungszeiten sei die Tatsache gewesen, dass das Ticket, seitdem es eine zeitlich uneingeschränkte Geltung hatte, auch auch von Personen genutzt wurde, die zum Beispiel an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters teilnehmen und diese Kosten vom Maßnahmenträger aus Bundesmitteln erstattet bekommen könnten. Da Versuche, sich mit dem Jobcenter über eine pauschale Übernahme eines Anteils zu einigen, bislang gescheitert seien, müssein Zeiten der Haushaltskonsolidierung geschaut werden, wo eingespart werden könne, skizzierte Hans-Georg Bachmann (SPD) die Beweggründe für die Entscheidung.


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